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Getrennte Abwassergebühr kommt

Lennestadt, 25.11.2008 13:00 Uhr (SK)

Nach dem rechtskräftigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18. Dezember 2007 ist die Stadt Lennestadt - wie viele Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen - verpflichtet, die Bemessung der Abwassergebühren neu zu regeln.

Die Abwassergebühr wurde bisher nach dem Frischwassermaßstab berechnet. Zukünftig müssen die Kosten der Abwasserbeseitigung verursachergerecht verteilt werden. Die Kostenanteile für die Schmutzwasserbeseitigung werden weiterhin nach der bezogenen Frischwassermenge berechnet (Schmutzwassergebühr). Die Kostenanteile für die Niederschlagswasserbeseitigung werden künftig nach dem Maßstab der überbauten und befestigten abflusswirksamen Grundstücksfläche durch eine gesonderte Niederschlagswassergebühr umgelegt. Es werden somit keine zusätzlichen Abwassergebühren eingeführt. Die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung) werden nur getrennt beziehungsweise verursachergerechter verteilt. Zur Ermittlung der bebauten und befestigten Grundstücksflächen hat die Stadt Lennestadt Anfang Mai das Stadtgebiet überfliegen lassen. Dabei wurden Luftbilder erstellt, die für die Erfassung der überbauten und befestigten Flächen dienen. Bei der Einführung der getrennten Abwassergebühr wird die Stadt Lennestadt von der Firma WTE Betriebsgesellschaft mbH, Hecklingen, unterstützt. Die Grundstückseigentümer erhalten Anfang Dezember ein erläuterndes Anschreiben mit einem Erfassungsblatt, bei dem die bei der Überfliegung gewonnenen Grundstücksdaten (überbaute und versiegelte Fläche) übertragen worden sind. Die Stadt Lennestadt ist trotzdem auf die Mitwirkung der Grundstückseigentümer angewiesen, weil die ermittelten Flächen nicht in jedem Fall an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind. Die Angaben auf dem Erfassungsblatt für die überbaute und versiegelte Fläche sind deshalb vom Grundstückseigentümer darauf hin zu überprüfen, ob die Flächenerfassung vollständig ist und die Flächen durch Einleitung in die städtische Kanalisation entwässert werden. Die überprüften und evtl. ergänzten Erfassungsbogen sind bis zum 19. Dezember unterschrieben an die Stadt Lennestadt zurückzugeben. Ein kostenfreier Antwortumschlag wird beigefügt. Sofern das Erfassungsblatt nicht zurückgesandt wird, wird davon ausgegangen, dass die bei der Befliegung gewonnenen Angaben den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und das Niederschlagswasser von allen aufgeführten Flächen mit voller Versiegelung in die Kanalisation eingeleitet wird. Falls sich beim Ausfüllen der Erfassungsbogen Probleme ergeben sollten, besteht die Möglichkeit, in der Zeit vom 1. bis zum 19. Dezember von sachkundigen Mitarbeitern der Firma WTE über eine gebührenfreie Telefon-Hotline Unterstützung zu erhalten. Darüber hinaus wird vom 8. bis 12. Dezember in einem Infomobil an verschiedenen Standorten des Stadtgebietes Hilfestellung gegeben: Montag, 8. Dezember von 9 bis 18 Uhr am Rathaus in Altenhundem; Dienstag, 9. Dezember von 9 bis 12.30 Uhr am Kur-und Bürgerhaus in Saalhausen und von 14 bis 18 Uhr an der Schützenhalle in Maumke; Mittwoch 10. Dezember von 9 bis 18 Uhr an der OT (neben Museum) in Grevenbrück; Donnerstag, 11. Dezemer von 9. bis 12.30 Uhr am Knappensaal in Meggen und von 14 bis 18 Uhr an der Schützenhalle in Bilstein; Freitag, 12. Dezember von 9. bis 12.30 Uhr an der Schützenhalle in Elspe und von 14 bis 18 Uhr an der Schützenhalle in Oedingen.


 

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