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Hüsten im Aufbruch

Hüsten, 05.02.2012 02:31 Uhr

"Hüs­ten - ein Stadt­teil im Aufbruch" - Unter diesem Leit­bild haben sich der Verein Haus& Grund Neheim-Hüsten und die Stadt Arns­berg gemeinsam erfolg­reich um die Aufnahme in das Forschungs­vor­haben "KIQ - Koope­ra­tion im Quar­tier mit privaten Eigen­tü­mern zur Wert­si­che­rung ihrer Immo­bi­lien" des Bundes beworben.

In den nächsten drei Jahren sollen am Beispiel Hüsten-Mitte Maßnahmen zur Aktivierung, Förderung und Unterstützung dieser Potentiale entwickelt werden. Weiterhin sollen Möglichkeiten einer engeren Kooperation zwischen örtlichen Akteuren des Wohnungsmarktes, Eigentümern und Stadt erprobt werden. Die Ergebnisse sollen auf andere innerstädtische Quartiere in Arnsberg übertragbar sein. Derzeit wird ein Beratungsnetzwerk aufgebaut, dessen Mitglieder den Eigentümern bei immobilienwirtschaftlichen, finanziellen, bautechnischen, gestalterischen oder ähnlichen Fragen zur Seite stehen sollen. Bevor im Sommer mit einer Auftaktveranstaltung dieses Netzwerk vorgestellt und der Startschuss gegeben wird, soll zunächst die örtliche Situation erfasst werden.

Deshalb werden (sofern noch nicht geschehen) alle Eigentümer von Immobilien, die im Bereich zwischen Marktstraße im Norden, Thankgrimweg im Süden und Alt-Hüsten im Osten liegen, mit der Post einen Fragebogen erhalten. Dabei werden Fragen zum Gebäude und zur Bewirtschaftungssituation gestellt, welcher Beratungs- und Dienstleistungsbedarf besteht und wie groß die Mitwirkungsbereitschaft im Rahmen des jetzt startenden Projektes ist.

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Der Verein Haus & Grund Neheim-Hüsten und die Stadt Arnsberg freuen sich aber, wenn das Projekt eine breite Unterstützung erhält und möglichst viele, vollständig ausgefüllte Fragebögen zurückgesandt werden. In Ergänzung zu dieser Befragung sollen weitere vertiefende persönliche Gespräche mit Eigentümern durchgeführt werden.

Weiterhin wird bereits jetzt auf eine Bestandserhebung im Quartier zum Zustand des öffentlichen Raumes und der Gebäude hingewiesen. Die Begutachtung der Gebäude erfolgt von der Straßenseite. Ein Betreten der Häuser ist nicht nötig. Die Personen, die mit der Begutachtung betraut sind, können sich ausweisen.


 

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