
Neunkirchen, 01.08.2010 01:15 Uhr
Die Preisanpassung im Familienbad Freier Grund hat in der vergangenen Woche zu Kritik geführt. Die Gemeindeverwaltung Neunkirchen hat jetzt Stellung zur geplanten Preiserhöhung ab 1. August bezogen.
Hintergrund der Erhöhung sei die defizitäre Haushaltslage, in deren Folge der Rat angewiesen wurde, eine entsprechende Preiserhöhung im Familienbad zu beschließen. Der Rat hatte somit keine andere Wahl, da ansonsten der Landrat das für das Jahr 2010 beschlossene Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigt hätte.
Das jährliche Defizit des Familienbades beträgt laut Mitteilung über eine halbe Million Euro. Somit müsse aus Mitteln der Steuerzahler in der Gemeinde Neunkirchen in erheblichem Umfang Geld verwendet werden, um die Betriebsergebnisse im Familienbad Freier Grund auszugleichen. Aufgrund der geänderten Finanzausstattung der Gemeinde Neunkirchen musste die Gemeinde für das Jahr 2010 ein Haushaltssicherungskonzept erstellen und sich dieses von der Kommunalaufsicht genehmigen lassen. "Hierbei wurde durch die Aufsichtsbehörde unter anderem eindeutig die Anweisung an den Rat der Gemeinde Neunkirchen erteilt, das Defizit des Familienbades um 100.000 Euro pro Jahr zu reduzieren", heißt es weiter.
Vergleiche man jedoch die gesamte Preisstaffelung mit den Frei- und Hallenbädern anderer Kommunen, so falle schnell auf, dass man sich hier auf einem normalen Preisniveau bewegt.
Dem Rat der Gemeinde Neunkirchen bzw. dem Beirat der kommunalen Betriebsgesellschaft mbH war es wichtig, gleichzeitig ein neues Leistungsangebot anzubieten. So wurde beispielsweise ein Mondscheintarif eingeführt, mit dem das Bad die letzten beiden Stunden vor Betriebsschluss zu sehr günstigen Konditionen genutzt werden kann. Zudem ist die zeitliche Beschränkung am Wochenende weggefallen, wodurch die Badegäste einen weiteren preislichen Vorteil genießen.
Auch die Regelung, das Neunkirchener Bürger einen Rabatt erhalten, verteidigt die Gemeinde: Das jährliche Defizit von über einer halben Million Euro des Familienbades müsse jeder Neunkirchener Bürger über die Steuer- und Gebührenlast mittragen. Es sei dabei unerheblich, ob die Neunkirchener Bürger das Familienbad nutzen oder nicht.
In anderen Regionen sei es üblich, dass sich benachbarte Kommunen an dem Defizit solcher Schwimmbäder beteiligen, dies sei beim Familienbad nicht der Fall.
Dividiere man dieses Defizit durch die Anzahl der Neunkirchener Bürger, falle schnell auf, dass jeder Neunkirchener in der Gesamtsumme mehr bezahlt als ein auswärtiger Besucher, auch wenn diese keinen Preisrabatt erhalten. Die politischen Gremien waren daher einer Meinung - um keine Doppelbelastung der Neunkirchener Bürger herbeizuführen - sich für einen entsprechenden Preisrabatt einzusetzen.
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