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Kreis Olpe: Wenden

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"Vertraulichkeit ist Grundlage"

Schönau, 09.02.2012 14:30 Uhr

Die Aufar­bei­tung der Vorgänge an der Förder­schule Wenden-Schönau ist auf einem guten Weg: Die Anzahl der Lehr­kräfte wurde an die tatsäch­liche Schü­ler­zahl ange­passt. Die diszi­pli­nar­recht­li­chen Ermitt­lungen laufen weiter. Und der Ende 2011 einge­setzte Ombuds­mann der Bezirks­re­gie­rung hat erste Gespräche mit Schü­lern, Eltern und Lehrern geführt.

Ein wichtiger Punkt: "Die zentrale Voraussetzung, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen, ist meine Unabhängigkeit und insbesondere meine Schweigepflicht - solange die Betroffenen diese wünschen. So sollen auch Beschwerden von Menschen Gehör finden, die im Fall der Förderschule Wenden-Schönau Bedenken haben, sich direkt an die Behörden zu wenden", so Ombudsmann Thomas Gödde (Tel.: 02931/823198, E-mail: thomas.goedde@bra.nrw.de).

Er hat lange in einer Schulberatungsstelle gearbeitet und weiß, "wie wichtig Vertraulichkeit als Grundlage eines jeden Beratungsgesprächs ist". Letzte Woche hat Gödde in Wenden seine Rolle dem Lehrerkollegium sowie der Eltern- und Schülerschaft erläutert Betroffene, die ihn kontaktieren, haben drei Möglichkeiten:

  • Option 1: "Der Anrufer möchte sich mit mir beraten oder das Geschehene gemeinsam mit mir einordnen, um später zu entscheiden, ob er sich beschweren möchte. Dann bleiben der Inhalt des Gesprächs und persönliche Daten bei mir und werden nach Abschluss meiner Aufgabe vernichtet", erklärt Gödde.
  • Option 2: "Jemand will sich beispielsweise über das Verhalten einer Lehrkraft beschweren, aber nicht genannt werden. Dann würde ich die Inhalte des Gesprächs anonymisiert an zuständige Stellen weitergeben. Der Anrufer erhält allerdings keine Rückmeldung. Anonyme Beschwerden haben natürlich nicht das gleiche Gewicht wie Beschwerden, bei der alle Informationen vorliegen."
  • Option 3: "Eine Beschwerde soll an die zuständigen Stellen mit Namensnennung weitergegeben werden. Dies würde ich dann im Auftrag des Anrufers tun. Und er würde nach Abschluss des Verfahrens natürlich durch die Bezirksregierung informiert, welche rechtlichen Folgen seine Beschwerde hatte", so Gödde.
  • Gleichzeitig ermittelt die Bezirksregierung in puncto Geschwister-Scholl-Schule weiter. Disziplinarrechtliche Vorwürfe gegen die vormalige Rektorin, die auch strafrechtlich relevant sein könnten, wurden der Staatsanwaltschaft Siegen übergeben. Deren Ergebnisse werden später Grundlage für das weitere Vorgehen der Bezirksregierung sein. Arnsberg legt weiter Wert auf die Feststellung, dass die Ermittlungen differenziert erfolgen und nicht als Generalverdacht gegenüber dem Lehrerkollegium zu verstehen sind.

    Mit Wirkung zum 1. Februar bzw. 1. August 2012 sind in Wenden sechs Lehrkräfte (darunter Teilzeitkräfte und eine beurlaubte Lehrkraft) versetzt bzw. abgeordnet worden. De facto fallen drei volle Stellen weg.

    Damit wird die Anzahl der Vollzeitstellen (15) an die tatsächliche Schülerzahl (78) angepasst, nachdem von der früheren Schulleiterin mehr Schüler/innen als vorhanden gemeldet worden waren.

    Und: Eine weitere Lehrkraft hat ihre Tätigkeit aufgenommen und übernimmt nach den Osterferien die Leitung der Förderschule.


     

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